Qualifiziert für Sie ab 2019

Die neue und bereits eingeführte Landesbauordnung für NRW beinhaltet viele neue Änderungen, u.a. den „Qualifizierten Tragwerksplaner“.

Die Änderung umfasst, dass seit Januar 2019 mit der neuen Bauordnung (BauO NRW 2018) auch eine Listenführung für qualifizierte Tragwerksplaner besteht.  Die Folge ist, dass danach zukünftig jede Tragwerksplanung (Statik) von einem/einer qualifizierten Tragwerksplaner/in aufgestellt sein muss. Gleiches gilt für Bauvorhaben, die zwar im Jahr 2018 eingereicht wurden, die aber noch erhebliche Mängel hatten. Standsicherheitsnachweise sind allein von gelisteten und qualifizierten Tragwerksplanerinnen oder Tragwerksplanern aufzustellen.

Eine Qualifikation, die zu befürworten ist und die wir Ihnen selbstverständlich bieten. Auch darüber hinaus klären wir Sie über weitere Neuerungen ab dem 01.01.2019 zu Ihrem Bauantragsverfahren auf. Kontaktieren Sie uns gerne zu diesem Thema.