Unabhängig, eigenständig und stets qualitätsorientiert im Auftrag des Bauherren zur Wahrung seiner Interessen und zur bestmöglichen Ausführung seines Bauvorhabens in allen Belangen.
Das garantieren wir Ihnen!
Die Aufnahme als Beratender Ingenieur in die Ingenieurkammer NRW bestätigt Ihnen unsere Aussage und Versprechen.
Link zur Liste der Ing.-Kammer-Bau NRW
Kurzporträt: Beratender Ingenieur
Der gesetzlich geschützte Titel eines “Beratenden Ingenieurs” fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel.
Ein Qualitätssiegel, denn um diesen gesetzlich geschützten Titel tragen zu dürfen, muss die Ingenieurin/ der Ingenieur besondere Voraussetzungen erfüllen:
- Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert
- Nachweis langjähriger Berufspraxis
- Nachweis ständiger beruflicher Fortbildung, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein
- Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Bauherren- und Verbraucherschutz gewährleistet
Als mittelständische Freiberufler üben Beratende Ingenieure ihre dem Gemeinwohl verpflichtete Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Die Freiheit von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit.
Als unabhängige Planer oder Berater, spezialisierte Gutachter oder analysierende Experten sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten verpflichtet. Die Ausübung ihres Berufes erfordert die Berücksichtigung gesicherter technischer Erkenntnisse und die Pflicht zur ständigen fachlichen Weiterbildung. Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten Beratender Ingenieure ebenso wie berufswidrige Handlungen durch anpreisende Werbung konsequent aus.
Beratende Ingenieure sind kraft Qualifikation und praktischer Erfahrung die idealen Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung. Sie sind unabhängige Garanten der Qualität technischer Dienstleistungen.
Aufgaben des Beratenden Ingenieurs
- BauplanungDer Beratende Ingenieur ist immer freiberuflich tätig. Er gehört als Pflichtmitglied der Ingenieurkammer des Bundeslandes an, in dem er tätig ist. Er führt die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ in Verbindung mit seinem Namen.
- Baukoordinierung/BauüberwachungDer Beratende Ingenieur kooperiert mit Ingenieuren anderer Fachdisziplinen und mit Architekten, soweit es um Architekturfragen geht. Er ist qualifizierter Partner des Bauherrn bei allen Bauvorhaben: er koordiniert die jeweils erforderlichen und gewünschten Teilleistungen innerhalb der Gesamtplanung und überwacht deren Umsetzung in der Praxis.
- Unabhängige BeratungDer Beratende Ingenieur vertritt in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit keine eigenen Produktions-, Handels oder Lieferinteressen. Er ist gesetzlich verpflichtet, weder Provisionen, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen für sich, seine Angehörigen oder Mitarbeiter anzunehmen, und er übt keine gewerbliche Tätigkeit aus.
- Individuelle KonzeptionenSeine Eigenverantwortlichkeit als Freiberufler verlangt vom Beratenden Ingenieur immer auch fachliche Unabhängigkeit. Sie wird durch profunde Ausbildung, wissenschaftlich fundierte Fortbildung und Berufserfahrung gesichert. Bildung und Ausbildung befähigen ihn, kreative technische Konzepte als Einzelleistung zu erarbeiten.
- Interessenvertreter seines AuftraggebersDer Beratende Ingenieur ist technischer Berater und Beistand seines Bauherrn. Er ist als unabhängiger und unparteiischer Treuhänder seines Auftraggebers ausschließlich seinem Gewissen und seinen Berufsgrundsätzen verpflichtet. Mit individueller Konzeption, flexibler Projektierung und der Vertretung der Interessen seines Auftraggebers gegenüber Behörden, Ämtern, Komplettanbietern und Ausführungsbetrieben gewährleistet er für den Bauherrn ein Optimum an qualifizierter Partnerschaft.