Terrassenüberdachung
Grundsätzlich ist eine Terrassenüberdachung meist eine Umbau- beziehungsweise Ausbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude. Dadurch ist immer die Nachfrage bei dem örtlichen Bauamt notwendig.
Doch auch wenn die Überdachung freistehend im Garten errichtet werden soll, wird meist eine Genehmigung erforderlich sein. Hier gelten häufig die gleichen Regeln wie sie für Carports angewandt werden.
Vielfach ist eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung erlaubt, wenn der umbaute Raum nicht mehr als 30 Kubikmeter groß ist. Das mag sich auf den ersten Blick viel anhören, doch bei einer Raumhöhe von zum Beispiel drei Metern ist die Grundfläche dann nur zehn Quadratmeter groß.
Die Größe des Projekts ist in den meisten Fällen neben der Region, in der gebaut werden soll, der ausschlaggebende Faktor für die Notwendigkeit einer Baugenehmigung. Das Material, das man für die Überdachung auf der Terrasse einsetzen will, ist dabei vollkommen nebensächlich.
So besteht kein Unterschied zwischen einem Terrassendach, das auf Holzständern oder Metallpfeilern ruht. Ebenso ist es gleich, welche Eindeckung der Bauherr für sein Dach wählt. Hier kann man normalerweise frei zwischen Sicherheitsglas, Doppelstegplatten oder Wellkunststoffplatten wählen.
Bundesländer und ihre Bauvorschriften für Terrassenüberdachungen
Nordrhein-Westfalen
Gütersloh – Bauordnungsamt:
- Genehmigungsfrei: 3m Tiefe und 30 m² Grundfläche
- trotzdem 3m Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einzuhalten
- Die Abstandsflächen sind nachweispflichtig
- Bei Unterschreitung von 3m Abstand ist eine mit Baulasteintragung für das angrenzende Grundstück und Einverständnis des Eigentümers nötig.
- Mit Genehmigung: vereinfachtes Verfahren – Regeln wie bei einem Carport
- Entwurfsverfasser nötig
- Kein Nachweis der Statik erforderlich (nur für Bauherr)
- Die Abstandsflächen sind nachweispflichtig
- Bei Unterschreitung von 3m Abstand ist eine mit Baulasteintragung für das angrenzende Grundstück und Einverständnis des Eigentümers nötig.
Keine Terrassenüberdachung ohne Regeln
Wenn man eine Terrassenüberdachung errichtet, ohne die notwendige Baugenehmigung, macht man sich sogar strafbar und muss unter Umständen eine Ordnungsstrafe zahlen. Doch damit nicht genug, muss man auch die Überdachung der Terrasse wieder abreißen.
Schriftliche Bestätigung einholen
Sinnvoll ist es ebenfalls, sich die Auskunft schriftlich geben zu lassen, vor allem wenn keine Genehmigung erforderlich sein sollte. Nicht jeder Mitarbeiter ist auf den Ämtern auf dem neuesten Stand in jeder Sparte und mündliche Aussagen helfen einem im Streitfall später nicht weiter.
Formulare, die zum Bauantrag gehören
Wenn man eine Bauanzeige oder einen Bauantrag einreichen will, gehören dazu viele Formulare. Der Bauantrag mit den weiteren Unterlagen muss sowohl vom Bauherrn unterschrieben werden als auch vom Entwurfsverfasser. Hier eine Übersicht, welche Unterlagen notwendig sind.
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung und Übersicht über die Herstellungskosten
- Bauzeichnung mit Grundriss, Schnitten und Ansichten
- Statik
- einfacher Lageplan des Baugrundstücks vom Katasteramt – dies darf keine alte Kopie oder Ausfertigung von einem früheren Bau sein.
- Formular vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit Unterschrift des Entwurfsverfassers – dies kann der Architekt oder Bauingenieur sein
- Formular vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für die Statik mit Unterschrift des Ausstellers der Statik (falls erforderlich)
Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter – Kesler, mehr als nur ein Statiker!